Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / NKF Einführungsgesetz NRW
NKFEG NRW§ 7 Ausführung des doppischen/kameralen Haushalts
Stand: 26.08.2026
Für die Ausführung des Haushalts in den nicht auf die doppelte Buchführung umgestellten Aufgabenbereichen sind die Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung entsprechend § 9 zu beachten.