Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / NKF Einführungsgesetz NRW
NKFEG NRW§ 10 Überprüfung der Auswirkungen dieses Gesetzes
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NKFEG%20NRW/10#abs-1 (1) Die Auswirkungen dieses Gesetzes mit den darin enthaltenen Vorschriften über eine Haushaltswirtschaft nach den Regeln der doppelten Buchführung werden nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren nach In-Kraft-Treten des Gesetzes durch die Landesregierung unter Mitwirkung der Spitzenverbände der Kommunen und der Fachverbände überprüft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NKFEG%20NRW/10#abs-2 (2) Die Landesregierung unterrichtet den Landtag über das Ergebnis der Überprüfung, insbesondere über den Stand der Umsetzung und den Änderungsbedarf bei den für die Haushaltswirtschaft getroffenen Regelungen.
In-Kraft-Treten
(Artikel 24 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen
(Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW - NKFG NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644))
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.