Gesetze / MwStSystRL

MwStSystRL

Art 400

Stand: 02.10.2026

Bei der Umrechnung der Beträge gemäß Artikel 399 in Landeswährung können die Mitgliedstaaten die Beträge, die sich aus dieser Umrechnung ergeben, um höchstens 10 % auf- oder abrunden.

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