Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
MtDBwVWehrtechnikVDV§ 2 Dauer des Vorbereitungsdienstes
Stand: 01.08.2024
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel zwölf Monate.