nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 MtDBwVVDV — Dauer des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Stand: 01.08.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel zwölf Monate.