Gesetze / Magnetschwebebahn-Lärmschutzverordnung
MsbLärmSchV§ 3 Berechnung des Beurteilungspegels
Stand: 10.06.2019
Der Beurteilungspegel ist nach der Anlage zu berechnen. Die dort unter Nummer 2.1 genannten Angaben hat der Betreiber der Magnetschwebebahn beizubringen.