Gesetze / Moselschiffahrtspolizeiverordnung
MoselSchPV§ 8.04 Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen
Stand: 10.06.2019
Trägerschiffsleichter dürfen nicht an die Spitze eines Schubverbandes gesetzt werden. Die für die jeweiligen Flußabschnitte zuständigen Behörden können jedoch Ausnahmen hiervon zulassen.