Gesetze / Molkereimeister-Prüfungsverordnung
MolkMeistPrV 2021§ 5 Bewertung der Prüfung
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 16.09.2021
Für die Bewertung der Leistungen in der Prüfung ist der in Anlage 1 dargestellte sechsstufige Bewertungsmaßstab anzuwenden.