Gesetze / Molkereimeister-Prüfungsverordnung MolkMeistPrV 2021 § 5 Bewertung der Prüfung Stand: 16.09.2021 Bund Für die Bewertung der Leistungen in der Prüfung ist der in Anlage 1 dargestellte sechsstufige Bewertungsmaßstab anzuwenden.