Gesetze / Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes ModGAufhG § 2 Stand: 10.06.2019 Bund Für Direktzahlungen, die für die Kalenderjahre 2003 und 2004 gewährt worden sind oder gewährt werden, ist das in § 1 genannte Gesetz weiter anzuwenden.