Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
MntDBwVVDV§ 7 Erholungsurlaub
Stand: 01.09.2022
Erholungsurlaub soll nur während der praktischen Ausbildung gewährt werden.