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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
Stand: 01.09.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Erholungsurlaub soll nur während der praktischen Ausbildung gewährt werden.