Gesetze / Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen
MindlohnÜbkG§ 2
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Mindlohn%C3%9CbkG/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft.
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