Gesetze / Milcherzeugnisverordnung
MilchV§ 1a Begriffsbestimmungen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MilchV/1a#abs-1 (1) Milchretentat im Sinne dieser Verordnung ist das Erzeugnis, das durch Konzentrieren von Milcheiweiß mit Hilfe der Ultrafiltration von Milch, teilentrahmter Milch oder Magermilch gewonnen wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MilchV/1a#abs-2 (2) Milchpermeat im Sinne dieser Verordnung ist das Erzeugnis, das durch Entzug von Milcheiweißen und Milchfett aus Milch, teilentrahmter Milch oder Magermilch mit Hilfe der Ultrafiltration entsteht.