Gesetze / Gesetz über die Militärseelsorge

MilSeelsG

Art 4

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MilSeelsG/4#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MilSeelsG/4#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Vertrag gemäß seinem Artikel 28 in Kraft tritt, wird im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.

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