Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Mieterschutzverordnung NRW
MietSchVO NRW§ 2 Übergangsregelung
Stand: 26.08.2026
In Fällen der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und anschließender Veräußerung vor dem 1. März 2025 sind die Bestimmungen der Mieterschutzverordnung vom 9. Juni 2020 (GV. NRW. S. 465) weiter anzuwenden.