Gesetze / Landesrecht Bayern / Mittelstandsförderungsgesetz
MfGArt 22 Verwaltungsvorschriften
Stand: 25.08.2026
In Verwaltungsvorschriften zum Vollzug dieses Gesetzes werden insbesondere Voraussetzungen, Umfang und Durchführung der Fördermaßnahmen sowie die Beteiligung von mittelständischen Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen geregelt.