In Verwaltungsvorschriften zum Vollzug dieses Gesetzes werden insbesondere Voraussetzungen, Umfang und Durchführung der Fördermaßnahmen sowie die Beteiligung von mittelständischen Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen geregelt.
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In Verwaltungsvorschriften zum Vollzug dieses Gesetzes werden insbesondere Voraussetzungen, Umfang und Durchführung der Fördermaßnahmen sowie die Beteiligung von mittelständischen Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen geregelt.