Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin
MetallbAusbV 2008§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin
MetallbAusbV 2008Stand: 10.06.2019
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.