§ 2 MetallbAusbV 2008 — Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.