Gesetze / Landesrecht Bayern / Maximiliansordensstatut
MaxOStat§ 1 Vorschlagsverfahren
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MaxOStat/1#abs-1 (1) Die Vorschläge auf Verleihung des Ordens sind der Staatskanzlei zuzuleiten. Sie enthalten:
1. Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf im Zeitpunkt des Vorschlags und Anschrift sowie einen kurzen Lebenslauf des Vorgeschlagenen,
2. Angaben über in- und ausländische Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen des Vorgeschlagenen,
3. eine ausführliche Begründung des Vorschlags.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MaxOStat/1#abs-2 (2) Die Vorschläge der Ordensgemeinschaft bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden Ordensinhaber.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MaxOStat/1#abs-3 (3) Die Staatskanzlei legt die Vorschläge mit ihrer Stellungnahme dem Ordensbeirat vor.