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# § 1 MaxOStat (Bayern) — Vorschlagsverfahren

Maximiliansordensstatut  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Vorschläge auf Verleihung des Ordens sind der Staatskanzlei zuzuleiten. Sie enthalten:

1. Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf im Zeitpunkt des Vorschlags und Anschrift sowie einen kurzen Lebenslauf des Vorgeschlagenen,

2. Angaben über in- und ausländische Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen des Vorgeschlagenen,

3. eine ausführliche Begründung des Vorschlags.

(2) Die Vorschläge der Ordensgemeinschaft bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden Ordensinhaber.

(3) Die Staatskanzlei legt die Vorschläge mit ihrer Stellungnahme dem Ordensbeirat vor.

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Zitiervorschlag: § 1 MaxOStat (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/MaxOStat/1

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