Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin
MaschFüAusbV§ 2 Ausbildungsdauer
Stand: 10.06.2019
Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin
MaschFüAusbVStand: 10.06.2019
Die Ausbildung dauert zwei Jahre.