§ 22 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
- BPatG, 03.08.2017 – 25 W (pat) 1/17Markenbeschwerdeverfahren – "´roundMedia" - Teillöschung nach Umklassifizierung und Teilverlängerung – zur Verlängerung der Schutzdauer einer Marke - laufende Anpassungen der Klasseneinteilung der Internationalen Klassifikation – hinzugekommmene zusätzliche Klassen gegenüber der Klassifikation zum Zeitpunkt der Anmeldung – Erfordernis der Zahlung weiterer Klassengebühren - gezahlte Verlängerungsgebühren reichen nicht aus - Teillöschung
- BPatG, 21.04.2016 – 30 W (pat) 10/14(Markenbeschwerdeverfahren – "FAHRSCHULCARD" – keine Unterscheidungskraft – zur Umgruppierung nach § 22 MarkenV)Zitiert von 1
- BPatG, 20.05.2021 – 30 W (pat) 37/18Markenbeschwerdeverfahren – "Excalibur" – Zum Antrag auf Umklassifizierung
- BPatG, 16.10.2014 – 30 W (pat) 527/13Markenbeschwerdeverfahren – "OMEN" – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der zusätzlichen Klassengebühr nach Umklassifizierung – Verschulden – keine WiedereinsetzungZitiert von 3
4 Entscheidungen zu § 22 MarkenV →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 22 MarkenV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.