Gesetze / BaFinHwgebV · BGBl I 2016, 1572
Verordnung zum Umgang mit Hinweisgebern und zur Bearbeitung ihrer Hinweise durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
9 Normen · ausgefertigt 02.07.2016 · letzte Änderung 09.12.2021 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Spezielle Beschäftigte für die Bearbeitung von Verstoßmeldungen
- § 2Spezielle Kommunikationskanäle
- § 3Allgemeine Informationen zu Verstoßmeldungen
- § 4Information von meldenden Personen
- § 5Dokumentation von Verstoßmeldungen
- § 6Vertraulichkeit und Datensicherheit
- § 7Weitergabe von Daten
- § 8Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- § 9Inkrafttreten
Änderungsverlauf
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.