Gesetze / Maler- und Lackiererausbildungsverordnung
MalerLackAusbV§ 43 Prüfungsbereiche des Teiles 2
Stand: 01.08.2021
Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Ausführen eines Kundenauftrags,
2.
Ausführen von Ausbauarbeiten,
3.
Ausführen von Dämmarbeiten sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.