Gesetze / Maler- und Lackiererausbildungsverordnung
MalerLackAusbV§ 36 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
Stand: 01.08.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MalerLackAusbV%202021/36#abs-1 (1) Im Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MalerLackAusbV%202021/36#abs-2 (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind folgende Gebiete zugrunde zu legen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MalerLackAusbV%202021/36#abs-3 (3) Der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben durchführen und die Durchführung mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm über jede Arbeitsaufgabe ein situatives Fachgespräch geführt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MalerLackAusbV%202021/36#abs-4 (4) Die Prüfungszeit für die beiden Arbeitsaufgaben, für die jeweiligen Dokumentationen und für die situativen Fachgespräche beträgt insgesamt 20 Stunden. Innerhalb dieser Zeit dauern die situativen Fachgespräche insgesamt höchstens 15 Minuten.