Gesetze / Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren
MahnVordrVAnlage 2
Stand: 10.06.2019
< Inhalt: nicht darstellbare Vordrucke,
Fundstelle: BGBl. I 1991, 1563 - 1566,
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote >
Änderungsverlauf
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18.07.1991 Ausfertigung
Anlage 2 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 1991 (BGBl. I 1547)
BGBl. 1991 I S. 1547
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.