Gesetze / Marktstammdatenregisterverordnung
MaStRV§ 19 Veröffentlichungen
Stand: 17.05.2024
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht spätestens zum letzten Kalendertag jeden Monats den Zubau der erneuerbaren Energien im vorangegangenen Monat auf einer von ihr betriebenen Internetseite.