Gesetze / Marktstammdatenregisterverordnung

MaStRV

§ 19 Veröffentlichungen

Stand: 17.05.2024

Bund7 Fassungen

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht spätestens zum letzten Kalendertag jeden Monats den Zubau der erneuerbaren Energien im vorangegangenen Monat auf einer von ihr betriebenen Internetseite.

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