Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik MaATElektronAusbV 2008 § 2 Ausbildungsdauer Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.