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§ 2 MaATElektronAusbV 2008 — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.