§ 3 Erhebungseinheiten
Stand: 10.06.2019
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- VG Schleswig, 07.02.2018 – 12 A 184/17Zitiert von 3
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MZG/3#abs-1 (1) Erhebungseinheiten sind meldepflichtige Personen sowie Haushalte und Wohnungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MZG/3#abs-2 (2) Einen Haushalt bilden alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Wer allein wohnt oder allein wirtschaftet, bildet einen eigenen Haushalt. Personen mit mehreren Wohnungen werden in jeder ausgewählten Wohnung einem Haushalt zugeordnet.