Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
MWEKEGebO§ 1 Gebührentarif
Für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz werden Gebühren nach dem Gebührentarif der Anlage zu dieser Verordnung erhoben.