Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes
MWDVDV§ 7 Erholungsurlaub
Stand: 10.06.2019
Erholungsurlaub wird in Absprache mit der oder dem jeweiligen Ausbildungsbeauftragten gewährt.
Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes
MWDVDVStand: 10.06.2019
Erholungsurlaub wird in Absprache mit der oder dem jeweiligen Ausbildungsbeauftragten gewährt.