nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 7 MWDVDV — Erholungsurlaub

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Erholungsurlaub wird in Absprache mit der oder dem jeweiligen Ausbildungsbeauftragten gewährt.