Gesetze / Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München
MVITAufstV§ 9 Modulprüfungen
Stand: 25.06.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MVITAufstV/9#abs-1 (1) In jedem Modul muss die oder der Studierende eine Modulprüfung absolvieren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MVITAufstV/9#abs-2 (2) Die Einzelheiten zu den Modulprüfungen sind geregelt
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MVITAufstV/9#abs-3 (3) Die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch für den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München werden veröffentlicht auf der Homepage der Universität der Bundeswehr München und zudem in Papierform archiviert beim Zentralen Prüfungsamt der Universität der Bundeswehr München, Werner-Heisenberg-Weg 39, 85579 Neubiberg.