Gesetze / Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München
MVITAufstV§ 7 Pflichtmodule der Vertiefungsrichtungen
Stand: 25.06.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MVITAufstV/7#abs-1 (1) Die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtungen unterteilen sich in
Die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtungen folgen thematisch den Pflichtmodulen und unterscheiden sich von ihnen in der Schwerpunktsetzung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MVITAufstV/7#abs-2 (2) Erfolgt der Aufstieg in die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes, so sind die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung Informationstechnik zu belegen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MVITAufstV/7#abs-3 (3) Erfolgt der Aufstieg in die Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes, so sind die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung Verwaltung und Recht zu belegen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MVITAufstV/7#abs-4 (4) Stehen mehr als zwei Pflichtmodule der jeweiligen Vertiefungsrichtung zur Auswahl, so legt die oder der Studierende in Abstimmung mit der Dienstbehörde fest, welche davon sie oder er belegt.