Gesetze / MTS-Kraftstoff-Verordnung

MTSKraftV

§ 9 Inkrafttreten

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MTSKraftV/9#abs-1 (1) § 4 Absatz 2 tritt zwei Wochen nach dem Tag in Kraft, an dem die Grunddaten von mindestens 13 000 Tankstellen auf der Grundlage von § 4 Absatz 1 Satz 1 bei der Markttransparenzstelle erfasst und mindestens drei Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten nach § 6 Satz 1 für die Datenweitergabe zugelassen sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MTSKraftV/9#abs-2 (2) Die §§ 5 und 7 treten drei Monate nach dem Tag in Kraft, an dem § 4 Absatz 2 gemäß Absatz 1 Satz 1 in Kraft getreten ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MTSKraftV/9#abs-3 (3) Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft.

§ 8