§ 7 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
Stand: 01.01.2023
Auf die Ausbildung und das Ausbildungsverhältnis nach diesem Gesetz findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung.
Stand: 01.01.2023
Auf die Ausbildung und das Ausbildungsverhältnis nach diesem Gesetz findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung.