Gesetze / MT-Berufe-Gesetz MTBG § 45 Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation Stand: 01.01.2023 Bund Auf Antrag ist der antragstellenden Person ein gesonderter Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation zu erteilen.