Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Medienstaatsvertrag
MStV§ 97 Anwendungsbereich
Stand: 02.08.2026
Dieser Unterabschnitt gilt für Video-Sharing-Dienste im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 22. Weitere Anforderungen nach dem V. Abschnitt bleiben unberührt.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Medienstaatsvertrag
MStVStand: 02.08.2026
Dieser Unterabschnitt gilt für Video-Sharing-Dienste im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 22. Weitere Anforderungen nach dem V. Abschnitt bleiben unberührt.