Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Medienstaatsvertrag

MStV

§ 17 Allgemeine Grundsätze, Zulassungs- und Anmeldefreiheit

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Telemedien sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei. Für die Angebote gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.

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