Gesetze / Medizinproduktegesetz
MPG§ 38 Anwendung und Vollzug des Gesetzes
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MPG/38#abs-1 (1) Dieses Gesetz findet auf Einrichtungen, die der Versorgung der Bundeswehr mit Medizinprodukten dienen, entsprechende Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MPG/38#abs-2 (2) Im Bereich der Bundeswehr obliegt der Vollzug dieses Gesetzes und die Überwachung den jeweils zuständigen Stellen und Sachverständigen der Bundeswehr.