Gesetze / Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
MPAHSBundV§ 7 Studieninhalte, Module
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MPAFHBundV/7#abs-1 (1) Das Studium gliedert sich in Pflicht- und Wahlmodule.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MPAFHBundV/7#abs-2 (2) Pflichtmodule sind vier Basis- und vier Aufbaumodule sowie das Modul „Masterarbeit“. Zu belegen sind je ein Basis- und Aufbaumodul
Das Modul „Masterarbeit“ besteht aus der Masterarbeit und ihrer mündlichen Verteidigung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MPAFHBundV/7#abs-3 (3) Wahlmodule werden nach dem ermittelten Bedarf der Dienstbehörden angeboten. Aus diesem Angebot haben die Studierenden in Abstimmung mit ihrer Dienstbehörde vier Module zu belegen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MPAFHBundV/7#abs-4 (4) Der Studienverlauf, die Inhalte der Module und die Zahl der zu erwerbenden Leistungspunkte richten sich nach dem für den jeweiligen Jahrgang geltenden Modulhandbuch für das Masterstudium „Master of Public Administration“. Das Modulhandbuch wird auf der Internetseite der Hochschule veröffentlicht.