Gesetze / Marktorganisationsgesetz MOG (XXXX) §§ 29 und 30 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 29 und 30 MOG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 29 und 30 MOG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm