Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
MKUServAusbV§ 7 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MKUServAusbV/7#abs-1 (1) Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MKUServAusbV/7#abs-2 (2) Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 16. Juli 2012 begründet worden sind, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.