Gesetze / Landesrecht Brandenburg / MKS-Beihilfen-Verordnung-2025

MKSBeih2025V

§ 3 Basis für die Berechnung der Höhe der Beihilfe

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MKSBeih2025V/3#abs-1 (1) Basis für die Berechnung der Einkommensverluste bei Rohmilch ist der Betrag gemäß Anlage 2.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MKSBeih2025V/3#abs-2 (2) Basis für die Berechnung der Einkommensverluste bei Mastschweinen ist der Betrag gemäß Anlage 3.

§ 2 § 4