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§ 3 MKSBeih2025V (Brandenburg) — Basis für die Berechnung der Höhe der Beihilfe

MKS-Beihilfen-Verordnung-2025

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Basis für die Berechnung der Einkommensverluste bei Rohmilch ist der Betrag gemäß Anlage 2.

(2) Basis für die Berechnung der Einkommensverluste bei Mastschweinen ist der Betrag gemäß Anlage 3.