Gesetze / Medienfachwirt-Bachelor Professional in Media-Fortbildungsprüfungsverordnung
MFBAProMediaFPrV§ 15 Schriftlicher Teil
Stand: 22.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MFBAProMediaFPrV/15#abs-1 (1) Der schriftliche Teil besteht aus
1.
einer Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Medienproduktion“ nach § 17 und
2.
einer Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Organisation“ nach § 21.
Die Situationsaufgaben sollen jeweils auch Inhalte aus dem Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ nach § 6 berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MFBAProMediaFPrV/15#abs-2 (2) Die Bearbeitungsdauer beträgt
1.
für die Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Medienproduktion“ nach § 17 mindestens 270 Minuten und
2.
für die Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Organisation“ nach § 21 mindestens 240 Minuten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MFBAProMediaFPrV/15#abs-3 (3) Beide Situationsaufgaben sollen insgesamt nicht mehr als 10 Stunden dauern.