Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien

MEDIENSTV_G_2019

§ 1

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Dem in Potsdam am 26. März 2019 vom Land Brandenburg unterzeichneten Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Einzelnorm

§ 2