Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
MDBNDVerfSchVDV§ 15 Schriftlicher Teil
Stand: 16.08.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MDBNDVerfSchVDV/15#abs-1 (1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens werden insbesondere kognitive Fähigkeiten sowie die Fähigkeit zur sicheren Erfassung eines Textes geprüft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MDBNDVerfSchVDV/15#abs-2 (2) Der schriftliche Teil besteht aus bis zu drei Leistungstests.